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Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich....
#11
Hier

http://forum.isuv.de/thread.php?threadid=57275

scheint jemand den Umgangselternteil von der Verpflichtung frei gestellt zu haben, Unterhalt zu bezahlen.

Nun will er Unterhaltvoschuss vom Jugendamt, was natürlich nicht geht, da der betreuende Elternteil sich mit der Freistellung verpflichtet, den Bar-Kindesunterhalt selbst zu gewähren.

Wenn der betreuende Elternteil nun keinen Passus eingefügt hat, dass er den Umgangselternteil nur so lange frei stellt, solange er selbst nicht von staatlichen Leistungen abhängig wird, dann hat der betreuende Elternteil schlechte Karten.

Der Umgangselternteil braucht ja nur die Freistellungserklärung dem Jugendamt vorlegen, falls das Jugendamt beim Umgangselternteil nachfragt.

Dann dürfte es auch nichts mit Unterhaltsvorschuss werden


§ 329 BGB

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich.... - von Camper1955 - 22-02-2012, 12:03

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