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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#16
Sorry, aber mir passen deine Bewertungen immer noch nicht: Es ist kein Anspruch, sondern eine reine Rechtsfolge, die entritt, wenn die Zahlung belegt ist. Das gleiche würde auch z.B. bei Schwarzarbeit so ablaufen: Das Sozialrecht geht nach dem Faktizitätsprinzip: Sind die Mittel für die Bedarfsdeckung verfügbar oder nicht? Hat jemand einen Mittelzufluss aus unversteuertem Geld, dann deckt das zunächst seinen Bedarf - sobald er Steuern nachzahlen muss, entfällt die Bedarfsdeckung in Höhe der belegten Steuerzahlung. Da würde man auch nicht davon sprechen, dass der Staat für den Steuerschuldner die Steuer leistet.... Oder bei einem Altersvorsorgevertrag - dann wird das abgesetzt, sobald der Vertrag vom Hilfebedürftigen abgeschlossen wurde und besteht - jedoch nur wenn auch darauf Zahlungen - im Fälligkeitsmonat - belegt sind.

Und für meine Begriffe ist es eine erhebliche Veränderung der Lebensumstände, wenn ein Geldbetrag wegfällt und mir nicht mehr zur Verfügung steht. Für die Bedarfsdeckung können nur im Zuflussmonat verfügbare und tatsächlich vorhandene Mittel verwendet werden.

Die Absetzbarkeit gilt für Erwerbseinkommen, also nicht nur für den sozialpflichtig beschäftigten Unterhaltsschuldner, sondern auch bei Selbständigkeit, Provisionen, gewerblichen Einnahmen, etc. - nicht aber bei Mieteinnahmen, Zinsen, Zuwendungen, etc.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von sorglos - 22-02-2012, 12:48
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19

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