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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#20
@Camper

Nach damaliger Rechtsauffassung ging es um Unterhalt für minderjährige Kinder, soweit ich das verstanden habe.
Es blieben in dem Urteil vom BSG so einige Fragen offen.

z. B. Warum nur minderjährige Kinder? UH-Pflicht gibt es auch über das 18. Lebensjahr hinaus...

Der Umgangselternteil kann, zumindest theoretisch, sein ganzes Erwerbseinkommen in Mindestunterhaltszahlungen verpulvern, wenn er schon im Leistungsbezug steht, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Reicht eben nicht immer für alle zu stopfenden Mäuler. Die bekommen dann eben nix mehr, weil spätestens dann die totale Leistungsunfähigkeit eintritt. Optional könnte man ja auch eine Mangelfallberechnung anbieten, bekommt jeder etwas, nur weniger.

Der Einstiegspunkt war hier ja einmal der "Geringverdiener".

In den Genuß von Sozialleistungen zu kommen für jemanden, der keinen titulierten Unterhalt zahlt und noch nicht im Leistungsbezug ist, halte ich persönlich für schwierig, wenn vielleicht nicht rechtlich unmöglich. Aber da wird man einen langen Atem brauchen.
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Sixteen Tons - 22-02-2012, 14:07
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19

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