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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#22
@Ibykus
Also, ich finde du machst das alles viel zu kompliziert:

Der Mensch hat ein Bruttoeinkommen - davon begleicht er seine Steuerschuld, seine Soz-Vers.Verpflichtungen, seine Unterhaltsschuld und andere in §11b erwähnte Verpflichtungen - natürlich nur in der Höhe, wie sie rechtmäßig und tatsächlich bestehen. Insofern wurde z.B. in einem Urteil ein "notarieller Unterhaltstitel" für die in der Ukraine lebende Großmutter nicht anerkannt. Denn diese gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sie lebt nicht in D und es besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht der Tochter gegenüber der Großmutter.

Natürlich besteht ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der staatl. Hilfeleistung und den von seinem Empfänger dargelegten Sachverhalten, die zur Aufstockung seines Einkommens geführt haben. Deswegen besteht die Verpflichtung zur richtigen Angabe von Sachverhalten - und unrichtige Angaben können den Tatbestand des Leistungsbetruges erfüllen (§263 StGB).
Aber in der Regel kann der Hilfebedürftige weder auf die Höhe seiner Steuerschuld noch auch die Höhe der Unterhaltsverpflichtung Einfluß nehmen. Bei einem gerichtlichen Titel muss von dessen Rechtmäßigkeit ausgegangen werden (auch wenn man anderer Meinung istDodgy) In der Durchführungsanordnugn (11.176 Abs 3) heißt es explizit:

Zitat:Bei den Unterhaltstiteln kann es sich auch um solche handeln, die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 i. V. m. § 60 SGB VIII kostenfrei beim Jugendamt beschafft werden können. http://www.harald-thome.de/media/files/S...2.2012.pdf
Gleichzu behandeln sind Kostenbeiträge bei Heimunterbringung des Kindes. Selbst freiwillig eingegangene (zulässige) Altersvorsorge-Aufwendungen werden abgesetzt.

Weil dann anschließend evtl. nicht genug übrigbleibt, deckt der Sozialhilfeträger nun den tatsächlich ermittelten Bedarf des Hilfebedürftigen. Der Sozialhilfeträger zahlt also zweckbestimmt für dessen Bedarf aus Wohnkosten, Regelsätzen, etc. Wenn der Hilfebedürftige diese Zahlungen für Wohnkosten dann z.B. nicht zweckentsprechend an den Vermieter weiterleitet, dann ergeben sich evtl. Sanktionstatbestände bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Aber der KU wird aus dem eigenen Einkommen bezahlt und nicht vom Sozialhilfeträger!


# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von sorglos - 22-02-2012, 14:52
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19

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