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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#23
(22-02-2012, 13:10)Sixteen Tons schrieb: Dazu hier auch ein sehr interesssanter Artikel des ehem. Beistands
Michael Kopecky, wie ein Hartzer bei geringf. Erwerbstätigkeit auch Unterhalt zahlen kann (inkl. Excelrechner):
Kopecky ist ein elendiger Unterhaltsmaximierer - der Excelrechner ist Schrott und die meisten Urteile auf dieser seite veraltet bzw. nur zwecks Unterhaltsmximierung rausgesucht.

Neben dem Vorleistungsproblem gibt es ja noch anderes:

2. die angebliche Mitwirkungspflicht zur "Abtreibung des Kindes, aähm der Unterhaltspflicht", die gerade hier auf dem Prüfstand steht und Risiken für den Vater birgt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid68293

3. Das Problem, dass ein Titel bombenfest ist - aber ein Job oder Nebenjob eben nicht. D.h. in den Monaten, wo kein Erwerbseinkommen da ist, von dem man absetzen könnte, bleibt der Vater voll auf der Unterhaltsschuld sitzen. Daher: so kurze Titel wie möglich.

4. Was dieser Klopetzky natürlich auch verschweigt: Ein abzusetzender Titel muss keineswegs in Höhe des Mindestunterhalts gemacht werden - gerade wenn man schon "im Bezug ist" oder eine Klage bevorsteht, empfiehlt es sich - auf einen niedrigen Titel zu setzen. Hier ergeben sich durchaus interessante Gesprächsangebote an manche Kimu....denn wieviel ich aufstocken lasse ....

5. Was minderjährige/volljährige Kinder betrifft: Immer dann, wenn keine gesteigerte erwerbsobliegenheit mehr besteht, geht der Eigenbedarf des Hilfebedürftigen vor. Nach Subsidiaritätsprinzip besteht dann keine gesetzliche U-Pflicht mehr. Logischerweise kann dann ein Titel nicht mehr abgesetzt werden bzw. besteht tatsächliche Verpflichtung die Abänderung/Aufhebung zu betreiben.

6. Kein H4-Bezieher wird in Kenntnis des H4-Bezuges zu BU/TU verurteilt. (Es könnte zwar unterhaltsrechtlich bedenklich sein, wie jemand H4-Beziehr wurde - im Ergebnis zählen die bei Verhandlung bestehenden Fakten Cool). Sollten solche Titel VOR Eintritt der Hilfebedürftigkeit bestehen, muss man genau den Einzelfall bestrachten, wie lange die evtl. noch abgesetzt werden können.

7. Sehr wohl wird jedoch ein H4-Bezieher wird in Kenntnis des H4-Bezuges immer wieder zu Kindesunterhalt verurteilt. Weil im Fmailienrecht halt das allseits bekannte Fiktionsprinzip gilt - im Sozialrecht aber das Faktizitätsprinzip. Bzw. "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" und sozialrechtliche "Selbsthilfeverpflichtung" durchaus erheblich differieren.

8. Natürlich verschweigt Klopetzky auch, dass durch die exorbitanten KU-Sätze alle Normalverdiener mit mehreren Kindern unter die Kontroll-Knute dieser Behörde gezwungen werden. Mancher Bäcker, Schlosser, Gärtner mit 3 und mehr Kindern kann sich dann die BG-Nummer gleich eintätowieren lassen. Während die Kimu, der alle Zahlungen aus KU und KG, etc. zufließen schon mit wenig Eigenarbeit aus dem H4-Bezug rauskommt. Insofern ist Hartz IV eine Behörde zur Ausforschung und Versklavung der Bar-Unterhaltspflichtigen.

[Allen die hier lesen sei unbedingt die Lektüre der hier genannten Urteile empfohlen http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid44054 insbesondere das LSG Ba-Wü Urteil]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von sorglos - 22-02-2012, 15:10
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
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