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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#24
Ich wollte nur darstellen, das auch die Vertretung für die (möglichen) Unterhaltsberechtigten in dieser Richtung Überlegungen anstellt. Das sollte man nur wissen.

Bezugnehmend auf die Mitwirkungspflicht bei dem Unterhalt hat die Sozialgerichtsbarkeit die Sache doch schon ganz oben entschieden. Der Titelzeichner muß nichts ändern. Sogar das BSG hat festgestellt, das das Familienrecht über die Möglicheit der Einkommensfiktion in Kauf nimmt, das der UH-Verpflichtete sozialrechtlich bedürftig wird. Er (der UH-Verpflichtete) setzt sich sogar dem prozessualen Risiko aus, so die Argumentation in den Urteilen der Sozialgerichte, das er noch bedürftiger als vorher wird. Ausserdem wird dem SB vom Jugendamt oder dem Familienrichter unterstellt, er hat von Amts wegen bei Titulierung dafür gesorgt, das dem UH-Verpflichteten Mittel für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben.

Letztlich kommt es nur darauf an, das durch den Titel ein Betrag X an Unterhalt geschuldet wird. Die Komplexität, die dahintersteckt (Grundlagen der Berechnung, Pfändung) wird ja nicht in dem Titel abgebildet und das will das Familienrecht ja auch so. Vollstrecken ohne Hürden. Damit hat der UH-Verpflichtete seine Schuldigkeit getan.

Zu Recht würde ich als Steuerzahler allerdings erwarten, das der Einzelfall zu prüfen wäre, wenn es nicht um den Mindestunterhalt geht. Dann könnte ich auch eine zweistellige DDT Stufe titulieren lassen und bin sofort bedürftig.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19
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