23-02-2012, 09:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-02-2012, 09:44 von Camper1955.)
Hier
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efund...p4?id=5792
ist der Entscheidungstext im Wortlaut.
Zunächst sei einmal gesagt, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung handelt. Die wurde an das Familiengericht zurück verwiesen.
Ich persönlich weiß nun nicht, ob so ein fsj wirklich 40 Wochenstunden beinhaltet. Wenn nein, könnte der Vater vor dem Familiengericht - neben der Anrechnung des Taschengeldes - damit argumentieren, der restlich Betrag ohne weiteres durch einen Minijob aufgestockt werden könnte.
lg
Camper
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efund...p4?id=5792
ist der Entscheidungstext im Wortlaut.
Zunächst sei einmal gesagt, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung handelt. Die wurde an das Familiengericht zurück verwiesen.
Ich persönlich weiß nun nicht, ob so ein fsj wirklich 40 Wochenstunden beinhaltet. Wenn nein, könnte der Vater vor dem Familiengericht - neben der Anrechnung des Taschengeldes - damit argumentieren, der restlich Betrag ohne weiteres durch einen Minijob aufgestockt werden könnte.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.