23-02-2012, 22:11
"Statt Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen, hat ein 42 Jahre alter Mann aus dem Kyffhäuserkreis das Geld jahrelang in der Spielothek verzockt (...)
Obwohl der Mann gut verdiente, habe er seit 2006 den Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt (...)"
Mutter zeigt ihn an. Folge: Bewährungsstrafe.
Was mich an solchen Meldungen wundert ist die Tatsache, dass Lohnpfändungen in Deutschland praktisch auf Knopfdruck funktionieren und alle Welt trotzdem aufjaulend jammert, der böse Pflichtige hätte ja trotz "gutem Verdienst" nicht gezahlt. Irgendwo ist da was extrem verlogen. Der Pflichtige würden seinen "guten" Verdienst gar nicht erst erhalten, wenn Ex oder Exenanwalt oder Beistand eine ganz simple Lohnpfändung machen. Was sie auch ausnahmslos tun.
http://www.insuedthueringen.de/regional/...67,1911156
Obwohl der Mann gut verdiente, habe er seit 2006 den Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt (...)"
Mutter zeigt ihn an. Folge: Bewährungsstrafe.
Was mich an solchen Meldungen wundert ist die Tatsache, dass Lohnpfändungen in Deutschland praktisch auf Knopfdruck funktionieren und alle Welt trotzdem aufjaulend jammert, der böse Pflichtige hätte ja trotz "gutem Verdienst" nicht gezahlt. Irgendwo ist da was extrem verlogen. Der Pflichtige würden seinen "guten" Verdienst gar nicht erst erhalten, wenn Ex oder Exenanwalt oder Beistand eine ganz simple Lohnpfändung machen. Was sie auch ausnahmslos tun.
http://www.insuedthueringen.de/regional/...67,1911156