23-02-2012, 23:43
Die genauen Gründe für die Nichtpfändung kennt man nicht. Die Frage ist tatsächlich, was nun diese Verurteilung im Nachhinein bringen soll - jedenfalls wird sie ihm nicht helfen viel Geld zu erwirtschaften:
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Zitat:Für die Mutter des 14-jährigen Sohnes ist das allerdings wenig zufriedenstellend: Wegen hoher Schulden kann der jetzt arbeitslose Mann inzwischen tatsächlich keinen Unterhalt zahlen.
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Zitat:Amtsrichter Christian Kopp wertete das Verhalten des Mannes als Prunk- und Spielsucht.Ich dachte immer, dass Spielsucht eine Krankheit ist - das hätte sich strafmildernd auswirken oder sogar zu einem Freispruch führen müssen. Aber an UH-Pflichtige werden natürlich nicht nur erhöhte Erwerbsobliegenheiten gestellt, sondern auch höhere Krankheitsschwellen angesetzt - wer essen kann, kann auch arbeiten.
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