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Verzweifelter Brief einer Zweitfrau an Bundesrätin Simonetta Sommaruga
#29
Zurück zum Thema - Antwortschreiben der Sandra Holtz vom Bundesamt für Justiz. Interessant ist dieser Satz:

"Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich zu konkreten Vrfahrens- und Rechtsfragen an dieser Stelle nicht äussern kann. Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung dürfen sich weder der Bundesrat noch die Verwaltung zu hängigen oder abgeschlossenen Verfahren äussern."

Ich hatte auch mal den Bundesrat der Schweiz, genaugenommen Frau Evelin Widmer-Schlumpf, angeschrieben. Widmer-Schlumpf war die Vorgängerin von Sommaruga im Bereich Polizei- und Justiz ( <- ist ja schon interessant, dass diese beiden Bereiche für Exekutive und Judikative auf Bundesebene überhaupt vereint sind). Tatsächlich kam eine Antwort von Widmer-Schlumpf (Oriinal oder Stempel) mit genau dem gleichen Argument der Gewaltenteilung.

Es stellt sich dann aber die Frage, wer überhaupt letztendlich das Sagen in einem Land hat, wenn bei abgeschlossenen Verfahren die Regierung keine Möglichkeit der Aufarbeitung zB. durch Untersuchungsausschuss hat. Natürlich sind juristische Verfahren nicht per se Gegenstand eines Untersuchungsausschusses. In old Germany ist es eher umgekehrt, dass die Opposition das BVG benutzt, um umliebsame Entscheidungen oder Gesetzesentwürfe der Regierung zu kippen. Aber auch umgekehrt sollte es möglich sein - nur so macht Gewaltenteilung Sinn, weil es eine gegenseitige Kontrolle gibt. - Aber in der Schweiz, kann dann letztlich ein Einzelrichter im Bundesgericht tun und lassen, was er will.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Verzweifelter Brief einer Zweitfrau an Bundesrätin Simonetta Sommaruga - von Petrus - 24-02-2012, 14:17

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