Da schließe ich mich gerne mal an.
Die Fragebögen sind ja recht themenübergreifend gestaltet. Das liegt wohl daran, dass das Beamtentum lediglich das Formblatt 'F' und nicht die Formblätter 'A' bis 'F' verwenden soll oder kann - der Schulungsaufwand wäre sicherlich exorbitant hoch.
Im Sozialrecht wird auch tatsächlich nur die Auskunft verlangt, in der Form der Auskunft ist der zur Auskunft verpflichtete aber m.W. völlig frei.
Als den Eltern gegenüber Unterhaltsverpflichteter bekommst du z.B. den gleichen Fragebogen vom Sozialamt wie jemand, der vom Jugendamt mit dem Thema Kindesunterhalt konfrontiert wird. Die Rahmenmaßstäbe sind aber vollständig unterschiedlich.
Solche Auskunftsersuchen gilt es nicht in Form der Ausfüllung des Fragebogens zu erfüllen, sondern in Prosa (p hat diesen Begriff hier sehr treffend geprägt). Dies ist auch gesetzeskonform.
Wie schriebe ich aber so einen Prosa-orientierten Brief? Einige Vorschläge hierzu wurden bereits im Forum erwähnt. De facto muss man Auskunft über sein Einkommen geben, aber auch Abzuge sind wohl nicht außer Acht zu lassen: "Mein Chef hat mir 770,00 EUR netto überwiesen, ich hab aber davon 700,00 EUR Warmmiete dem Vermieter überwiesen. Vom Rest hab' ich Essen gekauft."
Am besten platziert man alle Aussagen in Schachtelsätzen, vielleicht sogar noch gespickt mit künstlichen Rechtsschreibfehlern. Rhabarber Rhabarer halt. Immer schön tippseln - am besten noch viele Gedankenstriche benutzen: "Mein Einkommen ist letzten Monat was in der beiligenden Bescheinigung steht gewesen - ich glaub aber das war entweder weniger oder mehr als sonst. Aber letzes Jahr im Feburar da hatte ich 830,00 EUR netto, hab' mir aber was vom Chef geliehen..."
Hauptsache Verwirrung stiften. Der Sachbearbeiter soll sich den Mist fünfmal durchlesen müssen, um auch nur einen sich außerhalb von jeglicher Interpunktion befindlichen Satz zu verstehen.
Am besten kloppt man dann den ganzen Text in einer recht schwulen Serifenschriftart mittels eines geklauten und alten 9pt-Nadeldruckers vom Sperrmüll auf ein Stück vergilbtes Blatt Papier. Oder man schreibt es direkt von Hand - per Bleistift. Am besten ist man noch Linkshänder; das verschmiert dann alles so schön. Die Schweißspuren der Schreibhand und die getropften Schweißperlen von der Stirn aber tunlichst nicht auf dem Papier vergessen.
Bleibt noch das Sozialrecht, welches eine Auskunf zumindest in angemessener Form verlangt. Naja, sollen die eben Stufenklage erheben...
Vielleicht wäre es einen Versuch Wert!
Die Fragebögen sind ja recht themenübergreifend gestaltet. Das liegt wohl daran, dass das Beamtentum lediglich das Formblatt 'F' und nicht die Formblätter 'A' bis 'F' verwenden soll oder kann - der Schulungsaufwand wäre sicherlich exorbitant hoch.
Im Sozialrecht wird auch tatsächlich nur die Auskunft verlangt, in der Form der Auskunft ist der zur Auskunft verpflichtete aber m.W. völlig frei.
Als den Eltern gegenüber Unterhaltsverpflichteter bekommst du z.B. den gleichen Fragebogen vom Sozialamt wie jemand, der vom Jugendamt mit dem Thema Kindesunterhalt konfrontiert wird. Die Rahmenmaßstäbe sind aber vollständig unterschiedlich.
Solche Auskunftsersuchen gilt es nicht in Form der Ausfüllung des Fragebogens zu erfüllen, sondern in Prosa (p hat diesen Begriff hier sehr treffend geprägt). Dies ist auch gesetzeskonform.
Wie schriebe ich aber so einen Prosa-orientierten Brief? Einige Vorschläge hierzu wurden bereits im Forum erwähnt. De facto muss man Auskunft über sein Einkommen geben, aber auch Abzuge sind wohl nicht außer Acht zu lassen: "Mein Chef hat mir 770,00 EUR netto überwiesen, ich hab aber davon 700,00 EUR Warmmiete dem Vermieter überwiesen. Vom Rest hab' ich Essen gekauft."
Am besten platziert man alle Aussagen in Schachtelsätzen, vielleicht sogar noch gespickt mit künstlichen Rechtsschreibfehlern. Rhabarber Rhabarer halt. Immer schön tippseln - am besten noch viele Gedankenstriche benutzen: "Mein Einkommen ist letzten Monat was in der beiligenden Bescheinigung steht gewesen - ich glaub aber das war entweder weniger oder mehr als sonst. Aber letzes Jahr im Feburar da hatte ich 830,00 EUR netto, hab' mir aber was vom Chef geliehen..."
Hauptsache Verwirrung stiften. Der Sachbearbeiter soll sich den Mist fünfmal durchlesen müssen, um auch nur einen sich außerhalb von jeglicher Interpunktion befindlichen Satz zu verstehen.
Am besten kloppt man dann den ganzen Text in einer recht schwulen Serifenschriftart mittels eines geklauten und alten 9pt-Nadeldruckers vom Sperrmüll auf ein Stück vergilbtes Blatt Papier. Oder man schreibt es direkt von Hand - per Bleistift. Am besten ist man noch Linkshänder; das verschmiert dann alles so schön. Die Schweißspuren der Schreibhand und die getropften Schweißperlen von der Stirn aber tunlichst nicht auf dem Papier vergessen.
Bleibt noch das Sozialrecht, welches eine Auskunf zumindest in angemessener Form verlangt. Naja, sollen die eben Stufenklage erheben...
Vielleicht wäre es einen Versuch Wert!