25-02-2012, 20:44
Ja gut, ich hab das schon gelesen.
"Hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag (beim Finanzamt) jedoch den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Steuerlich gesehen ist das fast immer widersinnig und lohnt sich nur, wenn das mütterliche Einkommen höher ist wie das väterliche. Andernfalls bekommt der Vater einen geänderten Steuerbescheid mit einer hohen Steuernachzahlung, wesentlich höher als die zusätzliche Steuererstattung für die Mutter.
Die zuständige Finanzverwaltung überprüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung höher ist als das erhaltene Kindergeld."
Aber vielleicht nicht richtig verstanden.
Da steht doch,
1. dass, solange ich diesen hälftigen Freibetrag noch habe, er mir eine geringe Steuerentlastung bringt, oder?
2. Die KM zwar jederzeit einen Antrag auf Übertragung meiner Hälfte stellen kann, IHR dies aber nur eine Entlastung bringt, wenn Sie deutlich mehr verdient, als ich, oder?
3. Das heisst doch im Umkehrschluß, dass, wenn Sie nicht deutlich mehr verdient als ich, sie auch keinen finanziellen Vorteil davon hätte. Es also nur ggf. tun könnte, um mich zu schädigen, oder?
Bisher habe ich mich ja mit der KM immer verständigt, so dass ich hoffe, dass sie sowas nicht (mehr) nötig hat.
"Hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag (beim Finanzamt) jedoch den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Steuerlich gesehen ist das fast immer widersinnig und lohnt sich nur, wenn das mütterliche Einkommen höher ist wie das väterliche. Andernfalls bekommt der Vater einen geänderten Steuerbescheid mit einer hohen Steuernachzahlung, wesentlich höher als die zusätzliche Steuererstattung für die Mutter.
Die zuständige Finanzverwaltung überprüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung höher ist als das erhaltene Kindergeld."
Aber vielleicht nicht richtig verstanden.
Da steht doch,
1. dass, solange ich diesen hälftigen Freibetrag noch habe, er mir eine geringe Steuerentlastung bringt, oder?
2. Die KM zwar jederzeit einen Antrag auf Übertragung meiner Hälfte stellen kann, IHR dies aber nur eine Entlastung bringt, wenn Sie deutlich mehr verdient, als ich, oder?
3. Das heisst doch im Umkehrschluß, dass, wenn Sie nicht deutlich mehr verdient als ich, sie auch keinen finanziellen Vorteil davon hätte. Es also nur ggf. tun könnte, um mich zu schädigen, oder?
Bisher habe ich mich ja mit der KM immer verständigt, so dass ich hoffe, dass sie sowas nicht (mehr) nötig hat.