25-02-2012, 20:48
Da steht ja auch noch folgendes:
"Eines der Wunder im Unterhaltsrecht ist die friedliche Akzeptanz von Trennungsvätern, trotz zu versorgender Kinder in die Single-Steuerklasse 1 eingestuft zu werden"
Ich konnte immer noch nicht eruieren, ob hier schonmal jemand geklagt hat bzw. wenn ja, bis zu welcher Instanz.
Oder, wie ich zumindest überschlägig ermitteln kann, welche Ersparnis mir das bringen würde.
"Eines der Wunder im Unterhaltsrecht ist die friedliche Akzeptanz von Trennungsvätern, trotz zu versorgender Kinder in die Single-Steuerklasse 1 eingestuft zu werden"
Ich konnte immer noch nicht eruieren, ob hier schonmal jemand geklagt hat bzw. wenn ja, bis zu welcher Instanz.
Oder, wie ich zumindest überschlägig ermitteln kann, welche Ersparnis mir das bringen würde.