25-02-2012, 21:58
Das liegt daran, dass die steuerliche Entlastung von Eltern in das Kindergeld verlagert wurde.
Und falls die Steuerersparnis größer ist, greift die Günstigerprüfung.
Die Stkl. ist immer nur eine Vorab-Prognose.
Tatsächlich abgerechnet wird erst im Steuerbescheid am Schluss.
Da zählt die Stkl. nix mehr.
Richtig krank und vorsätzlicher Betrug wird es erst, wenn der Vater nach Familienrecht das Kindergeld gleich 3 mal ausgeben und am Ende noch der Mutter geben soll.
Und falls die Steuerersparnis größer ist, greift die Günstigerprüfung.
Die Stkl. ist immer nur eine Vorab-Prognose.
Tatsächlich abgerechnet wird erst im Steuerbescheid am Schluss.
Da zählt die Stkl. nix mehr.
Richtig krank und vorsätzlicher Betrug wird es erst, wenn der Vater nach Familienrecht das Kindergeld gleich 3 mal ausgeben und am Ende noch der Mutter geben soll.