25-02-2012, 23:18
Ich versteh die Frage auch nicht. In faq und thread kommt doch immer wieder klar zur Sprache, dass ein unterhaltsrechtlicher gegenseitiger Auskunftsanspruch bei Volljährigen besteht. Wieso jetzt wieder Zweifel daran?
Wie sollte das auch anders sein? Wie soll man sonst den Unterhalt berechnen können? Dazu muss man den Verdienst der Eltern und den Verdienst des Kindes kennen. Also wird der Bedarf des Berechtigten ausgerechnet und dann die Haftungsquote der Pflichtigen. Steht auch ausführlich in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien und auf praktisch allen www-Seiten, in denen Volljährigenunterhalt zur Sprache kommt.
Wie sollte das auch anders sein? Wie soll man sonst den Unterhalt berechnen können? Dazu muss man den Verdienst der Eltern und den Verdienst des Kindes kennen. Also wird der Bedarf des Berechtigten ausgerechnet und dann die Haftungsquote der Pflichtigen. Steht auch ausführlich in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien und auf praktisch allen www-Seiten, in denen Volljährigenunterhalt zur Sprache kommt.