26-02-2012, 13:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2012, 13:06 von Camper1955.)
Ich habe mir nun mal die Formulare angeschaut, die auszufüllen sind, wenn man (ergänzendes) ALG II braucht und titulierten Unterhalt bezahlen darf.
Für den Unterhalt ist im SGB II die Anlage UH3 vorgesehen.
Für den Mehrbedarf wegen Umgang ist zunächst einmal im Hauptantrag ein Kreuzchen in der Frage 3f zu machen und falls man ja ankreuzt in der Anlage BEBE zu erläutern.
Dabei kann man für jedes Kind außerhalb der eigenen Bedarfsgemeisnchaft das man länger als 12 Stunden betreut 8,37 € ansetzten.
Ein Beispiel.
Das Kind wird am Freitag nach 12:00 Uhr abgeholt und am Sonntag nach 12:00 Uhr wieder zurück gebracht.
Für den Freitag kann man keine Kosten ansetzen.
Für den Samstag und den Sonntag jeweils 8,37 €
Zuzüglich kann man noch für jeden Kilometer den man fährt, um das Kind abzuholen bzw. wieder zurückzubringen 0,20 € ansetzen.
Auch hierzu wieder ein Beispiel:
Das Kind wohnt 20 km entfernt.
Abholung Freitag Hin und zurück sind 40 km, also 8 €
Zurück bringen am Sonntag. Auch wieder 40 km, auch wieder 8 €
Unser Beispiel mit einem Kind bringt also einen Einkommensabzug von
8 € für Freitag wegen Abholung
8,37 € für Samstag wegen Umgang
8,37 € Für Sonntag wegen Umgang
8 € für Sonntag wegen zurück bringen.
Die höheren Wohnkosten, weil man ja mit seinem Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet, sollte man auch nicht vergessen und ebenfalls in der Anlage BEBE auflisten.
Das Kind soll ja nicht auf einer Matratze oder in der Badewanne schlafen, sondern braucht ein eigenes Zimmer, auch wenn es nur alle 14 Tage und die halben Ferien zu Besuch ist.
lg
Camper
Für den Unterhalt ist im SGB II die Anlage UH3 vorgesehen.
Für den Mehrbedarf wegen Umgang ist zunächst einmal im Hauptantrag ein Kreuzchen in der Frage 3f zu machen und falls man ja ankreuzt in der Anlage BEBE zu erläutern.
Dabei kann man für jedes Kind außerhalb der eigenen Bedarfsgemeisnchaft das man länger als 12 Stunden betreut 8,37 € ansetzten.
Ein Beispiel.
Das Kind wird am Freitag nach 12:00 Uhr abgeholt und am Sonntag nach 12:00 Uhr wieder zurück gebracht.
Für den Freitag kann man keine Kosten ansetzen.
Für den Samstag und den Sonntag jeweils 8,37 €
Zuzüglich kann man noch für jeden Kilometer den man fährt, um das Kind abzuholen bzw. wieder zurückzubringen 0,20 € ansetzen.
Auch hierzu wieder ein Beispiel:
Das Kind wohnt 20 km entfernt.
Abholung Freitag Hin und zurück sind 40 km, also 8 €
Zurück bringen am Sonntag. Auch wieder 40 km, auch wieder 8 €
Unser Beispiel mit einem Kind bringt also einen Einkommensabzug von
8 € für Freitag wegen Abholung
8,37 € für Samstag wegen Umgang
8,37 € Für Sonntag wegen Umgang
8 € für Sonntag wegen zurück bringen.
Die höheren Wohnkosten, weil man ja mit seinem Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet, sollte man auch nicht vergessen und ebenfalls in der Anlage BEBE auflisten.
Das Kind soll ja nicht auf einer Matratze oder in der Badewanne schlafen, sondern braucht ein eigenes Zimmer, auch wenn es nur alle 14 Tage und die halben Ferien zu Besuch ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.