26-02-2012, 14:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2012, 14:43 von Leutnant Dino.)
(26-02-2012, 14:10)p schrieb: Präsentiert wird es, indem ein gewalttätiger Vater zitiert wird, der "nicht akzeptieren" kann dass das Kind nicht "zu ihm will" und eine Mutter, die irgendwie Gewaltopfer ist und sonst ganz unbeteiligt.
Ich finde es immer wieder bemerkenswert, dass ein Kind selbst entscheiden darf. Das Kind sagt angeblich, dass es nicht zu Pappa will. Mama unterstützt dieses Verhalten mit allen Mitteln. Aber wenn das Kind nicht zur Schule will, dann wird gegen den Kindeswillen entschieden. Da wird das Kind sogar mit Polizeigewalt in die Schule gebracht und das Kind darf nicht machen was es will. Umgang sollte mit der Schulpflicht gleich gesetzt werden, aber das ist in Deutschland unvorstellbar.
Das der Vater gewalttätig ist, ist nicht bewiesen worden. Hier fehlt das wichtige Wort "mutmaßlich". Und die Unschuldsvermutung gilt natürlich nicht.
Zitat:Die Verfahrenseinstellung begründete die Gerichtsvorsitzende mit der langen Verfahrensdauer, welche dem Angeklagten nicht angelastet werden könne.
Das ist in der deutschen Rechtssprechung üblich. Wenn keine Beweise vorliegen, dann gibts keine klare Verfahrenseinstellung, dann bleibt es erstmal liegen. Und später wird ein Deal gefunden, so dass die Staatsmacht und Mutti ihr Gesicht nicht verlieren. Damit ist auch ein Verfahren gegen Mutti ausgeschlossen und auch ein weiteres Verfahren zum Sorgerechtsentzug. Niemand denkt darüber nach, dass bei diesem "Rechtsempfinden" der Mutti dies mit Sicherheit auf das Kind abfärbt. Lügen und Betrügen ... das Kind wird in diese Bahn gezwängt. Und das mit staatlicher Hilfe.
Zitat:das Verfahren gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro einzustellen. Sie Summe wird aufgeteilt zugunsten der Noch-Ehefrau, der Staatskasse und dem Notruf für Frauen.
Mami bekommt natürlich noch eine finanzielle Belohnung.
Und dieser Artikel sagt ganz klar: Leg Dich nicht mit Mutti an! Zahle den Unterhalt, halte [Unterschreitung des Mindestniveaus] und verpiß Dich!