26-02-2012, 14:56
Mir wurden in eigenen Angelegenheiten von der StAschaft angefertigte Kopien zugesandt.
Die dürfen dem Antragsteller natürlich in Rechnung gestellt werden.
Inwieweit Dir die auferlegten Kosten erstattet werden, liegt daran, welche Kostenentscheidung das Gericht (so es zur Hauptverhandlung kommt) trifft.
Ein Verteidiger stellt in der Regel seinen Aufwand in Rechnung.
Darunter fallen auch die Porto- und Kopierkosten, etc., die ansonsten pauschaliert abgerechnet werden.
Die dürfen dem Antragsteller natürlich in Rechnung gestellt werden.
Inwieweit Dir die auferlegten Kosten erstattet werden, liegt daran, welche Kostenentscheidung das Gericht (so es zur Hauptverhandlung kommt) trifft.
Ein Verteidiger stellt in der Regel seinen Aufwand in Rechnung.
Darunter fallen auch die Porto- und Kopierkosten, etc., die ansonsten pauschaliert abgerechnet werden.