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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#29
Camper,
in Deinem Beitrag erkenne ich einige Mißverständnisse.

Wenn das Kind min 12 Std der BG angehört, dh sich im Verantwortungsbereich des Umgangsberechtigten aufhält, ihm 'gehört', wird ein voller Tag angenommen. In Deinem Beispiel wären es von Fr 12 bis So min 12 dann 3 Tage/WE-Umgang.

Es werden die jeweiligen Grundbedarfe eines Monats nach Alter abgestuft genommen: Anteiliger Betrag = Grundbedarf x Anzahl Umgangstage / 30

Standardumgang ist oft:
- Alle 14 Tage eine WE und zudem unter der Woche eine Übernachtung sind min 8 Tage/Monat.
- Die Hälfte jeweils der großen Schulferien Frühjahr, Sommer, Herbst und Jahreswechsel (die anderen Hälften fallen an den anderen ET)
- Ostern und Pfingsten meist im Wechsel.
Der letzte Schultag, wenn er Anreisetag ist, wird oft als voller Tag hinzugerechnet. Man kommt da schnell auf 35% des Jahres, die das Kind beim sog. Umgangsberechtigten lebt! Nix Besuche oder so. (Wichtig für die Angemessenheit des Wohnraumes)

Die so errechneten Bedarfe werden nicht vom Einkommen abgezogen, sondern dem Bedarf zugeordnet, wie auch die anderen Umgangskosten. Reisekosten und Dauer des Umgangs werden idR extrem genau überprüft. Es kommt dann noch die Warmmiete hinzu, die rechnerisch auf die Zahl der Personen der BG aufgeteilt wird. In der Zeit des Alleinlebens einer Person zugeordnet, während des Umgangs auf die Personen zu gleichen Teilen verteilt. Welcher Wohnraum,welche Miete angemessen ist, das hängt von mehreren Faktoren ab.

Es werden nur die unbedingt notwendigen und geringsten Fahrtkosten anerkannt. Bei hohen Kosten kann sich die Erstattungsfähigkeit auf einen Kontakt/Monat reduzieren.

Davon ist das Einkommen und sind die Absetzbeträge zu unterscheiden, die dann das anrechenbare Einkommen ergeben.

Bedarf und Einkommen werden dann gegeneinander gestellt und ergeben ggf. die 'Aufstockung'. Zufluß gesamt ist dann Nettogehalt + Aufstockung.

Ohne Erwerbseinkommen ist KU nicht absetzfähig, es werden dann auch keine Freibeträge angerechnet.
Komplett arbeitslos bleiben einem Trennungsvater mit Kind dann zum Leben nur die Leistungen für Grundbedarfe, Warmmiete und Umgangskosten. KU bleibt er als Mangelfall schuldig und/oder türmt sich irgendwo.








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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19

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