27-02-2012, 02:41
(26-02-2012, 19:50)Skipper schrieb: Camper,
in Deinem Beitrag erkenne ich einige Mißverständnisse.
Wenn das Kind min 12 Std der BG angehört, dh sich im Verantwortungsbereich des Umgangsberechtigten aufhält, ihm 'gehört', wird ein voller Tag angenommen. In Deinem Beispiel wären es von Fr 12 bis So min 12 dann 3 Tage/WE-Umgang.
Ich habe geschrieben Freitag nach 12:00 Uhr. Also z. B. 12:01 Uhr, 12:02 Uhr usw.
Damit beinhaltet der Freitag Keine 12 Stunden mehr.
Bei Sonntag habe ich auch geschrieben nach 12:00 Uhr. Also 12:01, 12:02 usw.
damit beinhaltet der Sonntag 12 Stunden
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.