27-02-2012, 10:44
@skipper
Es steht in besagtem Paragraphen im Absatz 2 auch drin, dass die mit dem Einkommen verbundenen Ausgaben abzuziehen sind, wenn das Einkommen die 400 € übersteigt.
Nun gibt es steuerrechtlich ja schon die Pendlerpauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer.
Inzwischen hat der Gesetzgeber aber wohl erkannt, dass dieser Betrag sozialrechtlich nicht ausreicht. Deswegen werden bei allen Erwerbseinkommen zusätzlich 0,20 € je Entfernungskilometer, also 0,10 € je Fahrkilometer abgezogen, sofern ein PKW benutzt wird.
Lies dazu hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/S...2.2012.pdf
auf Seite 41 den Punkt (9) mal nach. Das sind die bundesweiten Durchführungshinweise.
lg
Camper
Es steht in besagtem Paragraphen im Absatz 2 auch drin, dass die mit dem Einkommen verbundenen Ausgaben abzuziehen sind, wenn das Einkommen die 400 € übersteigt.
Nun gibt es steuerrechtlich ja schon die Pendlerpauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer.
Inzwischen hat der Gesetzgeber aber wohl erkannt, dass dieser Betrag sozialrechtlich nicht ausreicht. Deswegen werden bei allen Erwerbseinkommen zusätzlich 0,20 € je Entfernungskilometer, also 0,10 € je Fahrkilometer abgezogen, sofern ein PKW benutzt wird.
Lies dazu hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/S...2.2012.pdf
auf Seite 41 den Punkt (9) mal nach. Das sind die bundesweiten Durchführungshinweise.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.