27-02-2012, 15:01
Das mit der 'Gradlinigkeit' hinsichtlich der Umgangsbegründung birgt Risiken!
Wenn Du nicht substantiell abstreitest, was die KM zur Begründung, mit der sie sich gg den Umgang stellt, vorträgt, wird sich das Gericht die Beschlussgründe leicht machen:
...hat die KM glaubhaft -im Übrigen unwidersprochen- vorgetragen, der Vater habe ....
Das Gericht ist nicht zuletzt deswegen zu der Auffassung gelangt, dass es dem Kindeswohl nicht entspricht, wenn ....
Ich denke, für Umgangsrechtsanträge sollte man sich die nötige Zeit nehmen, die für eine ordentliche und nachvollziehbare, notfalls umfängliche Begründung erforderlich ist.
Wenn Du nicht substantiell abstreitest, was die KM zur Begründung, mit der sie sich gg den Umgang stellt, vorträgt, wird sich das Gericht die Beschlussgründe leicht machen:
...hat die KM glaubhaft -im Übrigen unwidersprochen- vorgetragen, der Vater habe ....
Das Gericht ist nicht zuletzt deswegen zu der Auffassung gelangt, dass es dem Kindeswohl nicht entspricht, wenn ....
Ich denke, für Umgangsrechtsanträge sollte man sich die nötige Zeit nehmen, die für eine ordentliche und nachvollziehbare, notfalls umfängliche Begründung erforderlich ist.