(26-02-2012, 13:05)Camper1955 schrieb: Ich habe mir nun mal die Formulare angeschaut, die auszufüllen sind, wenn man (ergänzendes) ALG II braucht und titulierten Unterhalt bezahlen darf..... angeschaut? Aber wohl leider nicht verstanden.
Irgendwie erinnert mich deine Schreiberei an einen alten Psychiatrie-Witz:
Ein Patient wirft dem anderen eine Frisbee zu. Als der auffängt, ruft er laut: "Toooor!"
Sagt der andere: "Neeeiin - beim Halma gibt es doch kein Elfmeter!"
(26-02-2012, 13:05)Camper1955 schrieb: Für den Unterhalt ist im SGB II die Anlage UH3 vorgesehen.Die Anlage UH3 betrifft den Unterhaltsanspruch gegen den außerhalb lebenden Elternteil - aus der Sicht einer Vater-Kind-Bedarfsgemeinschaft ist das logischerweise die Kindesmutter.
(26-02-2012, 13:05)Camper1955 schrieb: Für den Mehrbedarf wegen Umgang ist zunächst einmal im Hauptantrag ein Kreuzchen in der Frage 3f zu machen und falls man ja ankreuzt in der Anlage BEBE zu erläutern.Nochmal: Vor der Verwendung der Anlage BEBE in der Camperschen Mißverstandsweise kann nur gewarnt werden!
- Mehrbedarf sind lediglich Fahrtkosten, ggfs. Ü-Kosten bei Umgang, Erstausstattung Kinderzimmer, etc. nach Trennung, usw.
- anteilige Regelleistung fürs Kind an den Umgangstagen ist Regelbedarf und
- Berücksichtigung bei der Wohnugnsgröße und -Kosten ist Regelbedarf
Daher ist wichtig: Kästchen "alleinerziehend" ankreuzen , Mehrbedarfe nur ankreuzen wenn man solche auch tatsächlich hat, aber vorallem: Kinder immer alle angeben sowie als Antragsteller UND als Vertreter minderj. Kinder zu unterschreiben.
@Camper
Bitte tue uns doch den Gefallen und trenne mal die "Spiele":
- Steuerrecht ist Steuerrecht
- Unterhaltsrecht ist Unterhaltsrecht
- Wohngeldrecht ist Wohngeldrecht
- Sozialrecht ist Sozialrecht
- usw.
Es ist halt so, dass die nicht / oder nur in kleinen Teilen übereinstimmen - aber wenn du alle in einem Topf verrührst kommt nur Unsinn heraus.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #