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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#45
@sixteen tons

Habe ich gerade gelesen.

Es geht nun bei Mehrbedarfe nur noch um die Fahrtkostenerstattung vom Kind zum umgangsberechtigten Elternteil.

Das kann der umgangsberechtigte Elternteil im Namen des Kindes beantragen, sofern er selbst sonst bedürftig würde.

Er trägt im Hauptantrag unter 2e sein Kind ein. Ist der andere Elternteil auch im SGB II Bereich, dann hat er auch eine Kundennummer. Zusätzlich macht er bei 3f noch ein Kreuzchen bei "ja"

In der Anlage KI trägt er noch einmal sein Kind ein und macht in 3c ein Kreuzchen bei "ja"

In der Anlage BEBE macht er nur noch im Namen des Kindes die Fahrtkosten für den Umgang geltend. Der normale Regelsatz dürfte über die über den Hauptantrag und die Anlage KI kommen, sofern der erwerbsfähige Hilfebedürftige vom Jobcenter als Hilfebedürftig erkannt wird.

Unser Max Mustermann mit seinem 10-jährigen Kind das in 20 km Entfernung wohnt und der zudem noch 20 km von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, dürfte in etwa auch der Betrag zustehen, den ich errechnet habe, sofern er nicht irgendwo Schwarzgeld gebunkert hat.

Denn egal, ob man sein Einkommen durch KU senkt, oder seinen Bedarf entsprechend erhöht. Die Katze dürft immer auf dieselben Füsse springen.

Im Endeffekt bleibt bei unserem Max Mustermann ein Minus von ca 500 €, wenn er Unterhalt zahlt und den Umgang in 14-tägigem Rythmus und die halben Ferien wahr nimmt.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Camper1955 - 28-02-2012, 12:22

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