28-02-2012, 12:27
(28-02-2012, 11:35)p schrieb: Drei bis unendlich viele Jahre Unterhalt, zwei Jahre Elternzeit dann arbeiten? Rechtfertigt das mal, verehrte Juristen-Polit-Junta.Nichts leichter als das:
Die zusätzliche Arbeit einer Mutter ist stets als überobligatorisch anzusehen.
Schließlich hat sie ja, neben allen übrigen Benachteiligungen, auch die Doppelbelastung zu tragen.
Da ist es nur gerechtfertigt, wenn sie, neben ihrem Arbeitsentgelt, noch ein kleines Zubrot aus Unterhalt erhält.