28-02-2012, 14:04
Was man bei grösserer Entfernung auch versuchen kann und gar nicht so unüblich ist: Akteneinsicht beim Wohnortgerichts zu nehmen. Das Prozessgericht versendet die Akten dann an das Wohnortgericht (oder das gewünschte Gericht).
Dieses Verfahren hat gleich mehrere Vorteile: 1) Das Akteneinsichts-Gericht ist neutral und hat keine Motivation rumzuzicken, 2) man kann sich ein nahegelegenes Gericht mit guter Ausstattung und lockerem Hausrecht aussuchen (z.B. wo die Mitnahme von Laptop und Scanner möglich ist), 3) der Umfang der Akten wird innerbehördlich protokolliert, die überesendeten Akten werden einzeln aufgeführt.
Es gibt praktisch nichts, was gegen ein solches Verfahren sprechen könnte. Diese Form der Akteneinsicht ist im finanzgerichtlichen Verfahren sehr verbreitet, weil die Finanzgerichte bis heute i.a.R. keine Aktenversendung an Anwälte zulassen. Vollkommener willkürlicher Schwachsinn, ist aber so. Siehe mal hier: http://www.finanzgericht-bremen.de/sixcm....c.1644.de .
Dieses Verfahren hat gleich mehrere Vorteile: 1) Das Akteneinsichts-Gericht ist neutral und hat keine Motivation rumzuzicken, 2) man kann sich ein nahegelegenes Gericht mit guter Ausstattung und lockerem Hausrecht aussuchen (z.B. wo die Mitnahme von Laptop und Scanner möglich ist), 3) der Umfang der Akten wird innerbehördlich protokolliert, die überesendeten Akten werden einzeln aufgeführt.
Es gibt praktisch nichts, was gegen ein solches Verfahren sprechen könnte. Diese Form der Akteneinsicht ist im finanzgerichtlichen Verfahren sehr verbreitet, weil die Finanzgerichte bis heute i.a.R. keine Aktenversendung an Anwälte zulassen. Vollkommener willkürlicher Schwachsinn, ist aber so. Siehe mal hier: http://www.finanzgericht-bremen.de/sixcm....c.1644.de .