Ich habe dazu gerade die Gerichte hier (AG und VG) abtelefoniert.
Akteneinsicht nach Versendung an das örtliche Gericht läuft unter Amtshilfe.
Ein Antrag ist idR beim verfahrensführenden Gericht zu stellen. Es entscheidet über Einsicht und Versendung.
Wird genehmigt und liegt die Akte dann vor, dann wird man benachtichtigt.
Aktenversendungsgebühr ca. 14 Euro.
Ich habe das so(Gericht zu Gericht) noch nicht versucht. Es erschien mir stets einfacher und schneller, direkt Einsicht zu nehmen oder (m)einen RA vor Ort zu bitten, die Akte bei nächster Gelegenheit mitzunehmen und mir dann zur Verfügung zu stellen.
Solche Einsichtnahmen und Versendungen können mW zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen! In dringenden Angelegenheiten, bei Leben und Tod besser so nicht vorgehen.
Akteneinsicht nach Versendung an das örtliche Gericht läuft unter Amtshilfe.
Ein Antrag ist idR beim verfahrensführenden Gericht zu stellen. Es entscheidet über Einsicht und Versendung.
Wird genehmigt und liegt die Akte dann vor, dann wird man benachtichtigt.
Aktenversendungsgebühr ca. 14 Euro.
Ich habe das so(Gericht zu Gericht) noch nicht versucht. Es erschien mir stets einfacher und schneller, direkt Einsicht zu nehmen oder (m)einen RA vor Ort zu bitten, die Akte bei nächster Gelegenheit mitzunehmen und mir dann zur Verfügung zu stellen.
Solche Einsichtnahmen und Versendungen können mW zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen! In dringenden Angelegenheiten, bei Leben und Tod besser so nicht vorgehen.