29-02-2012, 12:08
(29-02-2012, 11:08)Angel schrieb: Keine Angaben, auf welche Grundlagen deren Berechnung beruht. Keine Aufstellung. Nichts. Einfach nur eine Zahlungsaufforderung.Ohne Rechtsfolgebelehrung hat die Forderung m.M. nach keine Rechtskraft.
Also rein vorsorglich Widerspruch erheben:
Ihr schreiben vom habe ich erhalten, allerdings befand sich darin keinerlei Rechtsfolgebelehrung.
Daher betrachte ich die angekündigte Nachzahlungsforderung als hinfällig.
mit freundlichem Gruss,
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel