29-02-2012, 15:35
Wenn der Anwalt mit solider Berechnung die 100 ausgerechnet hat, dann sollte man die auch von sich aus titulieren - ggfs. auch für das bei euch lebende Kind - und dann einfach abwarten, was die Gegenseite macht.
(29-02-2012, 11:08)Angel schrieb: Des Weiteren wollte die Arge (Exe beantragte Hartz IV für ihr Kind) für die Jahre 07/08/09 eine Nachzahlung von über 4.000 €, da er angeblich Leistungsfähig war, obwohl er in diesen Jahren meist arbeitslos, krank oder bei Zeitarbeiten Geringverdiener war und sich das höchste Bruttoeinkommen auf 1.250 € belief. Keine Angaben, auf welche Grundlagen deren Berechnung beruht. Keine Aufstellung. Nichts. Einfach nur eine Zahlungsaufforderung.Keinesfalls zu akzeptieren! Frist für Widerspruch einhalten! Mit einer SGB-Vergleichsrechnung darlegen, dass man in dem Zeitraum selber Anspruch auf Leistungen gehabt hätte.
Die Doppelmoral der ARGEs wird immer schlimmer: noch perverser KU fordern als die JAs und andererseits die Zahlung von KU "ablehnen".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #