29-02-2012, 15:38
(29-02-2012, 15:08)Dzombo schrieb: @Skipper...Welche Rechnungen sollen sorglos, Camper und Skipper hier noch einstellen, damit auch der letzte Vater begreift, wie man dem JA, dem Unterhaltsrecht in Interpretation der OLGs entgehen kann?
Das JA ist der Meinung, dass der KV 190€ KU zahlen könnte. Der Anwalt vom KV rechnete 100€ aus. Wieso also sollte der KV ergo eine Kontrollrechnung nach SGBII machen, damit er Mindest-KU nach SGBII tätigen kann? Das ist das Einzige, was ich an deinen Postings dazu nicht verstanden habe.
(...)
![Undecided Undecided](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/undecided.gif)