29-02-2012, 18:54
(29-02-2012, 12:08)Pistachio 00 schrieb: Ohne Rechtsfolgebelehrung hat die Forderung m.M. nach keine Rechtskraft.mal an dieser Stelle angemerkt:
Also rein vorsorglich Widerspruch erheben:
Ihr schreiben vom habe ich erhalten, allerdings befand sich darin keinerlei Rechtsfolgebelehrung.
Daher betrachte ich die angekündigte Nachzahlungsforderung als hinfällig.
mit freundlichem Gruss,
Zahlungsaufforderungen sind keine Dokumente, die eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten müssen (zudem handelt der Beistand privatrechtlich)!
Verwaltungsakte schon!
Auch gerichtliche Entscheidungen.
Das Fehlen solcher Hinweise läßt aber die Rechtskraft nicht entfallen, sondern verlängert in der Regel die Widerspruchsfristen.
Bsp.: § 58 VwGO