01-03-2012, 00:10
(29-02-2012, 23:38)ArJa schrieb: Wenn ich das machen würde, würde mir das Jugendamt/Familiengericht das nicht als Desinteresse auslegen ?
Diese mütterhörige Weiberriege legt dir sowieso alles negativ aus. Mach das, was dich und das Kind weiterbringt und nicht das, was durch Auslegungsängste bestimmt ist. Wenn du deine gerichtlichen Versuche aufgibst, hast du bereits das Optimum erreicht: Sie sind draussen und legen ergo gar nichts mehr aus, weil keine Anträge und keine Verhandlungen mehr stattfinden.
Wenn du das Kind einmal holst und bringst statt mehrfach, wirst es von selbst merken, dass die Sommerferien nicht so funktionieren können, dass man Prinzesschen allabendlich zu Mutter-Prinzesschen zurückbringt. Es darf sich dann aussuchen ob es weiterhin die Wochenenden einen Tag kommt oder ob es (von selbst!) für eine Übernachtung bereit ist. Alles andere würde wieder Druck ausüben.
Das Sorgerecht ist jetzt nicht wichtig. So leicht verliert man das nicht, wenn mal die gemeinsame Sorge besteht. Wenn die Mutter sich auf diesem Feld verschleissen will, soll sie das tun. Deine Mitsprache bei sorgerechtlich relevanten Dingen liegt in der Praxis ohnehin nahe bei Null, wenn die Mutter keine Lust dazu hast.