01-03-2012, 16:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-03-2012, 16:14 von Camper1955.)
(01-03-2012, 14:14)Dzombo schrieb: Falls es bei der Geldstrafe für @Camper bleiben sollte, ergo die Ausnutzung aller Rechtsmittel keinen Freispruch erreichen wird, verzichte ich aus Solidarität gegenüber einem seit langer Zeit bereits ziemlich übel erkrankten u-pflichtigen Vater dieses Jahr auf mein Geburtstagsgeld und stelle es zur schnellstmöglichen Tilgung der Geldstrafe zur Verfügung.
Ihr wisst ja. Was zählt, ist die Mission
Danke für das Angebot, aber es gibt so viele Ansatzpunkte die Revision zu begründen, dass ich keine Angst habe, dass das OLG die Revision verwirft.
Die Frage ist dann mehr, welche Kammer des Landgerichtes dann zuständig ist, wenn ich die zuständige Kammer und die Revisionskammer schon verballert habe.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.