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Verfahrenskostenhilfe (zuschuß )
#4
Hab gerade noch ein bißchen gegoogelt und beginne langsam das System zu begreifen. Man unterscheidet zwischen
VKZ ( Verfahrenkostenvorschuß - von mir ) und VKH ( Verfahrenskostenhilfe - vom Staat ). Meine Exe hatte im Nebensatz vor Monaten VKZ bei mir beantragen lassen, den mein Anwalt zunächst abgelehnt hatte mit Hinweis auf ihre Einkommenshöhe.

Vor 3 Tagen im Umgangsprozeß fragte die Exenanwältin den Richter : Und was ist mit Verfahrenskostenhilfe ?
Ich habe aber die Antwort nicht mitbekommen, das haben die Beiden offensichtlich unter sich gekungelt.

Nehmen wir einmal an, ich würde im ersten Unterhaltsprozeß in 3 Wochen zur Zahlung von VKZ verdonnert, würde
das nach meinen Recherchen bedeuten, das ich die Exenanwaltskosten " nur " vorzuschießen hätte und könnte dann versuchen, genau wie bei VKH 48 Monate lang die Kohle zurückzubekommen .... Ist meine Interpretation so richtig ? Oder ist die Kohle dann endgültig weg ?

Ich möchte meine Exe, die zur Zeit 30 Stunden wchtl. arbeitet, ab Sommer aufgrund des BGH Urteils nämlich zwingen, nach der Scheidung vollschichtig zu arbeiten, damit ich keinen nachgehenden Betreuungsunterhalt mehr
zahlen brauche .....
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von ArJa - 02-03-2012, 08:53
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von blue - 02-03-2012, 09:49
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von ArJa - 02-03-2012, 10:15
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Roland67 - 08-04-2012, 21:06
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Ibykus - 09-04-2012, 10:37

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