02-03-2012, 13:35
Deutschland, einig Mutterland und allerorten Rechtssicherheit.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2012: L 11 EG 2761/10
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2012: L 11 EG 2761/10
Zitat:Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe haben Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Fall einer 27-jährigen Mutter, deren Sohn während der Haftzeit geboren wurde. Die Gewährung von Elterngeld ist selbst dann ausgeschlossen, wenn Mutter und Kind in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zusammen untergebracht sind.http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12978
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)