04-03-2012, 14:02
Nachdem die Umgangsvereinbarung ja in trockenen Tüchern war, hatte die KM Gelegenheit zu demonstrieren, dass sie sich (teilweise) nicht an die dort getroffenen Vereibarungen gebunden fühlt:
- Zur vereinbarten email-Kommunikation rückt sie trotz widerholter Bitte ihre email-Adresse nicht ´raus.
-Obwohl vereinbart ist, dass das Kind auch an den Umgangstagen in der Schule zu Mittag ißt, war beim letzten Umgang kein Mittagessen bestellt.
-Die Unterlagen zur LRS-Förderung wurden bein letzten Umgang nicht wie vereinbart übergeben.
-Die nur unvollständige Herausgabe notwendiger Sachen des Kindes wurde nicht nachgebessert.
Ich habe/werde die Anwältin der KM (siehe Vorbereitung Unterhaltsverfahren) zunächst informieren und wenn dies nicht zur Abhilfe führt, beim FG die Ergänzung der Vereinbarung entsprechend §89, 2 FamFG beantragen, worauf ich zunächst in der Hoffnung auf Einsicht nach den doch deutlichen Signalen in der Verhandlung trotz ursprünglicher Antragstellung verzichtet hatte.
- Zur vereinbarten email-Kommunikation rückt sie trotz widerholter Bitte ihre email-Adresse nicht ´raus.
-Obwohl vereinbart ist, dass das Kind auch an den Umgangstagen in der Schule zu Mittag ißt, war beim letzten Umgang kein Mittagessen bestellt.
-Die Unterlagen zur LRS-Förderung wurden bein letzten Umgang nicht wie vereinbart übergeben.
-Die nur unvollständige Herausgabe notwendiger Sachen des Kindes wurde nicht nachgebessert.
Ich habe/werde die Anwältin der KM (siehe Vorbereitung Unterhaltsverfahren) zunächst informieren und wenn dies nicht zur Abhilfe führt, beim FG die Ergänzung der Vereinbarung entsprechend §89, 2 FamFG beantragen, worauf ich zunächst in der Hoffnung auf Einsicht nach den doch deutlichen Signalen in der Verhandlung trotz ursprünglicher Antragstellung verzichtet hatte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...