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Gleichberechtigter Umgang = Kindeswohl??
#2
Hallo Charly, was mich interessieren wuerde:

hat die KM jemals Kindesunterhalt gezahlt?

Im umgekehrten Fall waere es Dir wahrscheinlich nicht gelungen, ein 50:50 Wechselmodell gegen den Willen der Mutter einzuklagen.
Falls die Mutter weiter auf ihrem Egotrip bleibt und es denn Kindern dabei nicht gut geht, bleibt Dir nichts anderes uebrig, als erneut eine gerichtliche Umgangsregelung anzustreben (unter der Annahme, dass die KM nicht freiwillig zuruecksteckt und auf das Wechselmodell verzichtet).
Der Schuss koennte aber auch nach hinten losgehen, da die KM ggf Ihrerseits versuchen wird, die Kinder ganz zu sich zu holen. Die Kinder sind noch zu jung, damit ihre eigene Meinung vom Gericht hoch bewertet wird, also liegt das ganz beim Gericht = gefaehrlich..
Im Grunde hast Du nur eine Chance, wenn sie die Kinder schlagen wuerde oder sichtbar verwahrlosen laesst..
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RE: Gleichberechtigter Umgang = Kindeswohl?? - von Clint Eastwood - 05-03-2012, 11:12
RE: Gleichberechtigter Umgang = Kindeswohl?? - von karlma - 05-03-2012, 21:32

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