07-03-2012, 06:37
(05-03-2012, 14:11)maximilianspapa2011 schrieb: Entsprechend milde fiel dann auch der Richterspruch aus.
80 Tagessätze zu je 10 Euro, für ein Jahr zur Bewährung.
Gruß
Ich sehe das genauso wie "p".
Zumal das Gericht hei rschon begründen müsste, warum "nur" 10 €
Ein Tagessatz richtet sich nach dem aktuellen Einkommen und nicht nach dem Einkommen, das Du damals hattest.
Also ich wäre in Revision gegangen. Denn gerade mit diesen "nur" 10 € hat das Gericht festgestellt, dass Du unschuldig bist. Und dann bräuchtest Du auch nicht Deinen Anwalt zahlen. Gerichtskosten werden ja noch dazu kommen. Du bist nun mal verurteilt worden. Punkt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.