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Unterhaltsberechnung
#1
Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier im Forum, und ich brauche dringend mal Eure Hilfe. Also, ich bin eine "Zweitfrau", bin mit meinem Mann seit 10 Jahren verheiratet, wir haben zwei gemeinsame Kinder, 4 Jahre und 2 Jahre alt. Mein Mann war vorher noch nicht verheiratet, hat aber aus vorherigen Beziehungen zwei uneheliche Kinder im Alter von 13 und von 17 Jahren.
Für das 17-jährige Kind braucht er z.Zt. keinen Unterhalt zahlen, da sich dieses Kind in Ausbildung befindet und Bafög bezieht, da das JA errechnet hat, dass mein Mann nicht mehr leistungsfähig ist. Für das 13-jährige Kind bezahlt er mtl. 180,00€. Dieser Unterhalt floss in die Berechnung für das ältere Kind mit ein, und auf Grund dessen sagte das JA, dass mein Mann für das große Kind keinen Unterhalt mehr bezahlen bräuchte, da nicht genug Einkommen vorhanden sei. Huh
Mein Mann verdient zwischen 1.500€ und 1.600€ netto.
Die EXE von meinem Mann und somit KM des 13-jährigen Kindes verlangt jetzt noch mehr Unterhalt. Titel ist bei Geburt des Kindes seinerzeit unterschrieben worden. Wir hatten schon die letzten 2 Jahre Probleme, um überhaupt noch die 180,00€ bezahlen zu können. Haben uns dafür regelmäßig in der Verwandtschaft Geld leihen müssen, haben aus unserem Hausrat schon alles mögliche zu Geld gemacht, (Erbschmuck von seiner Mutter, meinen Schmuck, ein Auto verkauft...) um überhaupt noch die 180,00€ mtl. zahlen zu können. Wir wissen nicht, wie wir nun noch mehr mtl. berappen sollen.
Folgende Sachverhalte liegen noch vor: Das mittlerweile 17-jährige Kind hat bis vor drei Jahren für 3,5 Jahre bei uns gewohnt. Um dieses Kind in unseren Haushalt aufnehmen zu können, (wir wohnen im Hause meiner Eltern zahlen an diese Miete, da auf dem Haus noch ne Hypothek ist), mussten wir unseren Wohnbereich aufstocken und umbauen, da ansonsten kein Platz für das Kind gewesen wäre. Wir haben damals für den Ausbau einen Kredit von 30.000€ aufgenommen, den wir mtl. mit 326,00€ zurück zahlen. Es konnte ja da noch keiner ahnen, dass der Junge nach 3,5 Jahren wieder auszieht. Der Kredit läuft ja logischerweise weiter, obwohl der Junge nicht mehr bei uns wohnt.
Dann haben wir noch einen PKW finanziert, weil mein Mann als Kraftfahrer sehr unregelmäßige AZ hat, mal beginnt er nachts um 1 Uhr, mal morgens um 4 Uhr. Wohnen ländlich, mit öffentlichen VM ist um diese UZ noch nichts zu wollen. Arbeitsstelle ist 11 km entfernt. PKW-Rate beläuft sich auf 150,00€ mtl.
Gestern war dann Verhandlung vor dem AG, da die Exe Klage auf mehr Unterhalt eingereicht hat. Unsere Anwälte schreiben sich jetzt schon seit letztem Herbst hin und her. Unser Anwalt hatte neuen Betrag ermittelt, (wesentlich geringer wie 180,00€)der Gegenseite mitgeteilt, um Rückmeldung gebeten, ob damit einverstanden. Gegenseite hat unserem Anwalt daraufhin garnicht mehr geantwortet, sondern sofort Klage auf höheren Unterhalt bei AG eingereicht. Dass die mit geringerem Unterhalt nicht einverstanden ist, war uns auch klar. Aber ist es üblich, dem Anwalt dann nicht mehr zu antworten, die Korrespondenz einzustellen, und sofort Klage beim AG einzureichen? Ist doch auch nicht förderlich für ein vernünftiges Miteinander.
Gestern dann wie gesagt der Termin beim AG und da dann der Super-Gau. Richterlein will NULL Schulden anerkennen. Der Kredit für den Wohnraumausbau für das älteste Kind erkennt er nicht an, weil es ginge ja jetzt nicht um dieses Kind, sondern um das 13-jährige Kind. Das JA erkennt den Kredit an, weil wir diesen seinerzeit ja NUR aufgenommen haben, um Wohnraum für das Kind zu schaffen. Dies ist auch mit ein Grund, warum mein Mann vom JA für nicht leistungsfähig erklärt wurde, da wir ja weiterhin diesen Kredit abbezahlen. Richter interessiert dies nicht.
PKW-Finanzierung erkennt er auch nicht an, mein Mann könne ja zu Fuß auf die Arbeit gehen, oder mit dem Fahrrad fahren. Angesichts der AZ und der Entfernung auch nicht gerade sehr realistisch, oder? (Davon mal ganz abgesehen, dass der nächste Kinderarzt 27 km von uns entfernt ist, dahin keine Busverbindung besteht, wir 9 km bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit fahren müssen, 14-tägige Umgangskontakte mit dem 13-jährigen bestehen eigentlich, KM mit Kind aber ca. 20 km entfernt wohnen, sich weigert, den Jungen auch mal zu fahren, wie soll z.B. der Umgang mit Fahrrad funktionieren?)
Richterlein kam somit auf eine neue Unterhaltssumme von 260,00€. Wir wissen nicht, wie wir das finanzieren sollen. Die Begründungen des Richters waren unserer Ansicht nach auch nicht von dieser Welt.
Also Hausausbaukredit wird nicht anerkannt, weil es nicht für den Jungen war, um den es jetzt geht, PKW wird seiner Meinung nach auch nicht benötigt, um zur Arbeit zu gelangen, und wenn mein Mann der Meinung sei, er könne, den Unterhalt nicht bezahlen, müsse er halt Privatinsolvenz anmelden. Dann bräuchte er seine Schulden nicht mehr bezahlen, und hätte somit genug Geld für den Unterhalt zur Verfügung. Er solle sich mal überlegen, dass das 13-jährige Kind auch Ansprüche hätte, wie z.B. Markenklamotten und Urlaub, und dafür wäre ein höherer Unterhalt eben notwendig! Sorry, wir wissen, das 180,00€ nicht viel ist, aber da hört es doch auf. Mein Mann darf keinen PKW besitzen, und soll in die Privatinsolvenz, um dem Kind Markenkleidung und Urlaube zu finanzieren?
Wir können unseren Kindern auch keine neue Markenkleidung kaufen, bzw. gibt es die sehr günstig und in sehr gutem Zustand auf Second-Hand-Basaren, wir können auch nicht in Urlaub fahren....
Als mein Mann dem Richter sagte, dass wir unseren Kindern auch nicht alle Wünsche erfüllen können, weil das wohl für fast niemanden machbar ist, zeigte der Richter ebenfalls Desinteresse. Es würde ja jetzt auch nicht um unsere gemeinsamen Kinder gehen, und es interessiert ihn nicht, ob wir noch Genug Geld für unsere Kinder zur Verfügung haben, die Klage wäre für das 13-jährige Kind eingereicht worden. Und es ginge darum, die Ansprüche, die ein Kind in diesem Alter nun mal stellt, zu befriedigen... Ich dachte immer, die Kinder sind alle gleichrangig. Sad
Weiterhin schlug Richterlein vor, ich könne ja wieder VZ arbeiten gehen, trotz unserer Kleinkinder! Wie wir das hinbekämen, wäre unser Problem. Er hätte halt keine neue Familie gründen dürfen. Confused
Ich muss dazu auch sagen, dass ich bei beiden Kindern nie die volle Elternzeit von 3 Jahren ausgeschöpft habe, bei unserem ersten Kind bin ich nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen, und bei unserem zweiten Kind bereits nach neun Monaten wieder, um unsere finanzielle Situation erträglicher zu machen. Ich bin wöchentlich zwischen 25-30 Stunden arbeiten gegangen. Leider ist uns letztes Jahr die Kinderbetreuung aus gesundheitlichen Gründen weg gebrochen, ich bekam dadurch immer mehr Probleme auf der Arbeit und erhielt im Sommer schlussendlich die Kündigung. Seitdem bin ich zu Hause und auf der Suche nach einer neuen TZ-Stelle. Kinderbetreuung ist für 20 Stunden wtl. sichergestellt, aber mehr geht nicht!
Die EXE hat vor Jahren bereits eine neue Familie gegründet und hat bei allen Kindern die vollen drei Jahre Elternzeit ausgeschöpft. Nur mal so am Rande.
Ich will ja auch wieder arbeiten gehen, und wenn ich eine Stelle habe, sieht es finanziell auch hoffentlich wieder besser aus, aber im Moment steht uns jetzt schon das Wasser bis zum Hals.
Könnt Ihr uns sagen, ob der Richter wirklich die ganzen Kredite nicht anerkennen braucht, weil mein Mann Mangelfall ist? Dürfen die von mir evtl. ein fiktives Einkommen aus einer VZ-Beschäftigung anrechnen, obwohl wir noch zwei so kleine Kinder haben? Können die uns in die Privatinsolvenz drängen?
Nächste Woche will der Richter sich wohl nochmal nur mit den Anwälten treffen und beraten, die sollen ihm dann sagen, ob die Parteien mit der neuen Unterhaltshöhe einverstanden sind. KM hat natürlich gestern schon freudigstrahlend bejaht. Mein Mann hat abgelehnt. Nächste Woche dann Beratung nur Richter und RA. Auch komisch, oder ist das normal? Also mein Mann ist damit nicht einverstanden, und hat dies seinem Anwalt auch unmissverständlich so gesagt, da wir nicht wissen, wie wir das machen sollen. RA hätte natürlich schon gerne, dass wir damit einverstanden sind, damit er die Akte endlich schließen kann. Hat er uns gestern unmissverständlich zu verstehen gegeben. Kann ja nur über PKH abrechnen, und dann so ein Aufwand...
Unser erster Gedanke nach gestern:
1. Anwalt wechseln! - Was meint Ihr? Sinnvoll? Weingistens für ein Beratungsgespräch?
2. Auf keinen Fall sind wir mit 260,00€ Unterhalt einverstanden. In Berufung gehen.
Wie geht es dann weiter? Wäre im Berufungsverfahren nochmal das gleiche AG, und somit der gleiche Richter zuständig, oder ginge es dann zum LG?
Könnt Ihr uns sonst noch Tipps geben, bzgl. der Anrechenbarkeit der Schulden, der Äußerungen des Richters zum Thema Markenkleidung und Urlaubsansprüche, etc.?
Wie verhalten wir uns jetzt am besten? Wie können wir dagegen vorgehen?
Haben leider überhaupt keinen Plan...Undecided
Würden uns sehr über schnelle Antworten freuen! Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Euer Familienmensch

P.S.: Umgang mit dem Kind ist seitens der KM natürlich seit letztem Herbst eingestellt, weil wir ja nicht genug bezahlen, dann brauchen wir ja auch den Jungen nicht zu sehen... Wenn ich Eure Fälle hier so lese, können wir uns da glaube ich einreihen...Angry
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Unterhaltsberechnung - von familienmensch - 07-03-2012, 12:10
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