Auf keinen Fall einen Vergleich. Aber bei einem Urteil wird sich wohl eine Berufung dann auch nicht lohnen. Da schließe ich mich p voll an.
Jedoch, solange du keine Arbeit gefunden hast, seid ihr ziemlich sicher berechtigt, ergänzende Leistungen als Aufstocker nach dem ALGII zu erhalten. Wenn ihr das jetzt sofort tut und auch einen Antrag stellt, dieses dem Gericht mitteilt, gibt es noch am ehesten einen Chance, dass ihr eher niedrig verteilt werden. Bei einer ALG-Antragstellung würdet ihr wohl auch VKH kriegen und nicht den Anwalt bezahlen müssen.
Nun kenne ich eure Miete nicht (und weiß auch nicht, ob ihr den Ausbaukredit nicht nahc Absprache in die Miete integrieren könntet ), aber es würde ungefähr so aussehen:
Jedoch, solange du keine Arbeit gefunden hast, seid ihr ziemlich sicher berechtigt, ergänzende Leistungen als Aufstocker nach dem ALGII zu erhalten. Wenn ihr das jetzt sofort tut und auch einen Antrag stellt, dieses dem Gericht mitteilt, gibt es noch am ehesten einen Chance, dass ihr eher niedrig verteilt werden. Bei einer ALG-Antragstellung würdet ihr wohl auch VKH kriegen und nicht den Anwalt bezahlen müssen.
Nun kenne ich eure Miete nicht (und weiß auch nicht, ob ihr den Ausbaukredit nicht nahc Absprache in die Miete integrieren könntet ), aber es würde ungefähr so aussehen:
Zitat:1. Bedarfsberechnung
350 Miete / Kosten der Unterkunft [Miete, NK, BK + Heizung, ohne Strom = ggfs. korrigieren]
337.- Regelsatz Erwachsener bei Zusammenleben 1 [daraus ist Strom, Telefon, Versicherungen zu bezahlen + Lebensbedarf]
337.- Regelsatz Erwachsener bei Zusammenleben 2 [daraus ist Strom, Telefon, Versicherungen zu bezahlen + Lebensbedarf]
219.- Regelsatz Kind 1 im Haushalt
219.- Regelsatz Kind 2 im Haushalt
33,48 antlg. Regelsatz Kind3 extern (bei 4 Umgangstagen á 8,37) [durchnittl.Ferientage dazu = entspr. Zahl der Tage korrigieren]
33,48 antlg. Regelsatz Kind4 extern (bei 4 Umgangstagen á 8,37) [durchnittl. Ferientage dazu = entspr. Zahl der Tage korrigieren]
22.- Fahrtkosten z.Arbeit(220 km á 0,10€)
40.- Fahrtkosten Umgang (200 km á 0,20€) [= ggfs. korrigieren]
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1594,96 Gesamtbedarf
2.Einkommenanrechnung
1500 netto [= ggfs. korrigieren]
+ 184 KG
+ 184 KG
---------------
1868.- Gesamteinkommen
- 260 Kindesunterhalt Kind 3
- 330 Freibetrag (maximum) [darin Versicherung/Steuer Auto berücksichtigt, evtl. mehr]
-------------------
1278 verbleibendes, anrechenbares Einkommen
3. Ergebnis Ihr würdest also 316,96 aufstockendes ALGII erhalten können, wenn die angenommenen Beträge so stimmen - müßt ihr mal überprüfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #