20-02-2009, 19:06
nicht Abholen gilt rechtlich wie Annahme verweigert.
Annahme verweigert wirkt wiederum so wie zugestellt.
Ergo: Keine gute Idee.
Ich vermute mal, dass das kein Schreiben von der gegnerischen Seite ist, da diese eher an Euren Anwalt schreiben würde.
Annahme verweigert wirkt wiederum so wie zugestellt.
Ergo: Keine gute Idee.
Ich vermute mal, dass das kein Schreiben von der gegnerischen Seite ist, da diese eher an Euren Anwalt schreiben würde.