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Diskussion zu: Sorgerecht - So besiegen wir das Unrechtssystem!
#4
Iby,
setze für 'Sorgerecht ab Geburt' besser 'Sorgerecht ab Feststellung der Vaterschaft', so wie der DGFT das aus gutem Grund vorgeschlagen hat.

Mater semper certa est. Daher ist gegen die automatische Sorge der KM zunächst nichts einzuwenden. Ist dieses/sie ungeprüft, dann hat der Vater bei seiner Feststellung ebenfalls ungeprüft in die Sorge einzurücken.

Nimmt man die neusten Untersuchungen ernst, nach denen eine Mutter in ihren Entscheidungen eben nicht immer vom Wohl des Kindes geleitet wird, dann wäre auch sie analog zum Vater zu überprüfen.

Eine Diskriminierung besteht zB weiterhin darin, daß beide ET sich scheidender Paare das Sorgerecht ungeprüft weiter behalten, obwohl die Scheidung größte Uneinigkeit der ET signalisiert. Selbst Trennung dieser Eltern während der Schwangerschaft beläßt dem Vater ungeprüft das Sorgerecht (zunächst).

Die neueren Untersuchungen zeigen, daß eben nicht immer davon auszugehen ist, daß die Alleinsorge der Mutter zum Wohl der Kinder ausgeübt wird, sondern zum Mißbrauch verleitet.

Das Kindeswohlprinzip steht bei den Reform-Regelungen eben NICHT an oberster Stelle!!!

Und hinsichtlich des Schutzes der Familie nach GG und des Familienlebens nach EMRK läßt sich sicher auch noch so einiges finden oder man knüpft an das Familien- und Gleichstellungsmodell von Deepak an.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Skipper - 08-03-2012, 12:19

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