09-03-2012, 19:24
So Bescheid bekommen nach §170 Abs. 2 STPO eingestellt !!! Herrlich, so kanns weitergehen, Unschuldig ist halt Unschuldig !!!! Naja Anzeige wg § 170 STGB erfolgte schon vor einigen Jahren seitdem immer wieder Einstellung, Beschwerde gegen Einstellung, Ermittlung und dann wieder Einstellung !! Was für ein sinnloses Theater !!!