20-02-2009, 23:27
(20-02-2009, 20:18)p schrieb: Mach doch einfach eine Gegendarstellung. Bei deinen intimen Kenntnissen der Tätigkeit seiner Ex bist du ja offenbar direkt Beteiligte der Gegenseite.
Man braucht keine intimen Kenntnisse, um den auch im Internet angebotenen Spanisch-Unterricht zu finden. Wer daraus dann den Lehrer-Beruf ableitet, sollte sich sein Lehrgeld als Journalist zurückzahlen lassen, weil er weder recherchieren noch die Fakten richtig darstellen kann.
Und eine Gegendarstellung wäre zuviel unverdiente Publicity.
(20-02-2009, 19:50)Cocktail-Detlef schrieb: aha, wenn eine exfrau mit ihrer leistungsfähigkeit sich nicht ernähren kann, dann muss der exmann natürlich zahlen!
Er sollte doch zumindest für den Unterhalt der Kinder zahlen oder ist das die Sache der Frau, während der Mann sich aus dem Staub macht und sein Vergnügen woanders sucht?