(11-03-2012, 12:49)p schrieb:Dieses 'Wollen' wird mE bereits dokumentiert, wenn ich mit einer Frau freiwillig kopuliere mit anschließender Nidation... und damit Eltern-Recht und Pflicht sprich Sorgerecht begründen.(11-03-2012, 12:44)Skipper schrieb: Ich halte es für völlig legitim, die Elternschaft auch schon vor der Geburt beurkunden zu wollen UND damit auch den Weg zur Elterlichen Sorge beider Elternteile zu eröffnen.
Ich auch. Die Betonung liegt auf "wollen". (...)
Genetische Vaterschaft läßt sich im Zweifel auch vorgeburtlich bestimmen.
Wir wissen nicht, was gelaufen ist. Ohne Kenntnis von Ursache und Wirkung halte ich eine Vorbe- bzw. Ver-Urteilung für nicht richtig.
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