11-03-2012, 15:36
Dazu kann kommen, dass der Vater das Kind will, die Mutter aber abtreibt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter steht faktisch über dem Lebensrecht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht des Vaters.
Wenn man jetzt weitergeht, dass auch der Vater frei über die Annahme oder Ablehnung des Kindes entscheiden können muß, würde das Problem m. E. ein weiteres Mal primär zu Lasten des Kindes gelöst und eben auch nur der Fall, dass die Mutter dass Kind gegen den Willen des Vaters behalten will. Das Kind spielt bei dieser Betrachtung dann ebenfalls nur eine nachgeordnete Rolle.
Ich würde würde hier eher dem Lebensrecht des Kindes eine höhere Bedeutung zukommen lassen wollen und beide Elternteile in der Verantwortung für die Folgen ihres Handelns sehen wollen.
Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter steht faktisch über dem Lebensrecht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht des Vaters.
Wenn man jetzt weitergeht, dass auch der Vater frei über die Annahme oder Ablehnung des Kindes entscheiden können muß, würde das Problem m. E. ein weiteres Mal primär zu Lasten des Kindes gelöst und eben auch nur der Fall, dass die Mutter dass Kind gegen den Willen des Vaters behalten will. Das Kind spielt bei dieser Betrachtung dann ebenfalls nur eine nachgeordnete Rolle.
Ich würde würde hier eher dem Lebensrecht des Kindes eine höhere Bedeutung zukommen lassen wollen und beide Elternteile in der Verantwortung für die Folgen ihres Handelns sehen wollen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...