11-03-2012, 19:01
(11-03-2012, 18:40)Leutnant Dino schrieb: Wer keinen Vaterschaftstest macht, weil er nicht auffindbar ist und auch nichts unterschrieben hat, der kann auch nie auf Unterhalt verurteilt werden. Klasse gemacht!Dann muss er aber für immer wegbleiben.
Unterhalt für die Vergangenheit
(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen wenn
...
b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.