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Mutwillige Unterhaltsleistungsungähigkeit durch Elternzeit
#4
Für das ASR musst du nachweisen, dass das Kindeswohl bei der Mutter massiv gefährdet ist.
Das hat mit ihren Unterhaltspflichten an andere überhaupt nichts zu tun.
Die gehen dich schlicht nichts an und solltest du daher auch nicht argumentativ anbringen.
Hast du Kontakt zu dem anderen Vater?
Warum sind die Kinder bei ihm?
Kannst du da Honig draus saugen?
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RE: Mutwillige Unterhaltsleistungsungähigkeit durch Elternzeit - von beppo - 11-03-2012, 20:18

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