12-03-2012, 11:11
(12-03-2012, 01:42)Ibykus schrieb: Was mir schon immer sauer aufstößt ist der Umstand, dass man im ersten Telefonat mit der mit der Ermittlung beauftragten Polizeibehörde auf Akteneinsichtsanträge eine Ablehnung erhält, die damit begründet wird, dass dem Beschuldigten selbst kein Akteneinsichtsrecht zustehen würde, sondern nur dessen Verteidiger. Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass es sich bei dem Beamten regelmäßig um eine Dienstgradgruppe handelt, die wenigstens ein Fachhochschulstudium absolviert haben muss, eine vorsätzliche Falschaussage.Was hat der Fachhochschulabschluss mit dem Vorsatz der Falschaussage zu tun ?
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Ansonsten kann man wohl nur sagen: Weitermachen!
Jeder, der den Apparat mit STGB 170 Angelegenheiten belastet, ist ein Rädchen der Veränderung.
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