12-03-2012, 21:00
alles gut, klar und verstanden.
Ich habe das Recht auf Akteneinsicht, es wird mir aber verweigert, was bleibt mir dann ausser DA-Beschwerde (die ja sowieso im Sande verlaufen wird (DA-Beschwerde = fristlos, formlos, fruchtlos..).
Kann ich eine Klage gegen die StAschaft auf Akteneinsicht einreichen? Kann ich das auch ohne Anwalt? Einfach zum Gericht gehen und Klage zur Niederschrift via Rechtspfleger? Oder soll ich den den Staatsanwalt besser anzeigen? (aber dann "ermittelt" ja wieder die Staatsanwaltschaft.
Fragen ueber Fragen, mich juckt es einfach nur, diese arroganten Burschen auf ihrem hohen Ross mal zu aergern.
Allerdings moeglichst ohne viel Zeitverschwendung...
Was tun, sprach Zeus??
Ich habe das Recht auf Akteneinsicht, es wird mir aber verweigert, was bleibt mir dann ausser DA-Beschwerde (die ja sowieso im Sande verlaufen wird (DA-Beschwerde = fristlos, formlos, fruchtlos..).
Kann ich eine Klage gegen die StAschaft auf Akteneinsicht einreichen? Kann ich das auch ohne Anwalt? Einfach zum Gericht gehen und Klage zur Niederschrift via Rechtspfleger? Oder soll ich den den Staatsanwalt besser anzeigen? (aber dann "ermittelt" ja wieder die Staatsanwaltschaft.
Fragen ueber Fragen, mich juckt es einfach nur, diese arroganten Burschen auf ihrem hohen Ross mal zu aergern.
Allerdings moeglichst ohne viel Zeitverschwendung...
Was tun, sprach Zeus??